VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Regelwerk für Bauverträge in Deutschland
Die VOB ist das zentrale Regelwerk für Bauverträge in Deutschland und besteht aus drei Teilen. Sie gilt nicht automatisch – sie muss ausdrücklich vereinbart werden.
VOB/A – Vergabeordnung
Regelt das Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber. Für private Bauherren nicht direkt relevant, aber guter Orientierungsrahmen für strukturierte Ausschreibungen.
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen
Das Herzstück der VOB. Enthält Regelungen zu: Ausführung (§ 4), Vergütung (§ 2), Nachträge (§ 2 Abs. 6), Abnahme (§ 12), Mängelbeseitigung (§ 13), Kündigung (§ 8, § 9), Vertragsstrafe (§ 11), Sicherheitsleistung (§ 17). Gewährleistungsfrist nach VOB/B: 4 Jahre (Bauwerke), 2 Jahre (technische Anlagen) – kürzer als BGB (5 Jahre)!
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Technische Ausführungsregeln je Gewerk (DIN 18299 ff.). Definiert: Grundlagen der Abrechnung, Nebenleistungen (ohne gesonderte Vergütung), Besondere Leistungen (gesondert zu vergüten). Für jedes Gewerk existiert eine eigene ATV: z.B. DIN 18300 (Erdarbeiten), DIN 18330 (Mauerwerk), DIN 18360 (Metallbauarbeiten).
VOB vs. BGB-Werkvertrag
BGB § 634a: 5 Jahre Gewährleistung, keine Ausschlussfrist bei Nachtragsforderungen. VOB/B: 4 Jahre Gewährleistung, strengere Fristen für Nachtragsanmeldungen. VOB schützt den Auftraggeber besser bei Terminen und Nachträgen – wenn korrekt einbezogen. Wichtig: VOB/B muss vollständig vereinbart sein, sonst AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB mit möglicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln.
Praxistipp
Private Bauherren sollten VOB/B vereinbaren und dabei professionelle Unterstützung nutzen – das Ungleichgewicht zwischen gewerblichem Auftragnehmer und Verbraucher-Bauherrn ist erheblich.

