Treppen: Normen, Planung und Ausführung
Maße, Materialien und baurechtliche Vorgaben
Treppen sind konstruktiv anspruchsvoll, sicherheitsrelevant und gestalterisch prägend. DIN 18065 regelt Maße und Ausführungsanforderungen.
DIN 18065, Grundmaße
Schrittmaß: 2 × Steigung (s) + Auftritt (a) = 59 bis 65 cm. Empfohlen: s = 17 bis 19 cm, a = 26 bis 30 cm. Lichte Durchgangshöhe: mind. 2,0 m. Mindestbreite Wohngebäude: 80 cm licht. Geländer ab 4 Stufen erforderlich.
Treppenarten
Einläufig gerade (einfach, platzsparend), zweiläufig mit Podest (barrierenahe, sicher), gewendelt (optisch attraktiv, ergonomisch anspruchsvoller), Spindeltreppe (nur Nebentreppe), freitragend (aufwändig, hochwertig, statisch komplex).
Materialien und Kosten
Betonfertigteiltreppe: 3.000 bis 6.000 €. Holztreppe einfach: 6.000 bis 12.000 €. Design Stahl/Holz: 15.000 bis 40.000 €. Freitragende Glastreppe: 30.000 bis 80.000 €+.
Schallschutz
DIN 4109: L'n,w ≤ 46 dB. Maßnahmen: elastische Auflager (Sylomer), schallentkoppelte Geländerbefestigung. Holztreppen schallschutztechnisch schwieriger als Beton.
Barrierefreiheit (DIN 18040-2)
Handlauf beidseitig, durchgehend, kontrastierend, 30 cm Überstand über erste/letzte Stufe. Stufenvorderkante taktil erkennbar.
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