Tragwerksplanung – Leistungsbild und Honorar
Leistungsphasen, Kosten und Verantwortung
Tragwerksplanung ist eine eigenständige Leistung nach HOAI Anlage 14 und umfasst alle ingenieurtechnischen Nachweise für die Standsicherheit eines Gebäudes.
Leistungsphasen (HOAI Anlage 14)
- LPh 1: Grundlagenermittlung, Beurteilung Baugrund
- LPh 2: Tragwerkskonzept, Vordimensionierung
- LPh 3: Entwurf, Aussteifungskonzept
- LPh 4: Standsicherheitsnachweis für Baugenehmigung
- LPh 5: Schal- und Bewehrungspläne
- LPh 8: Bewehrungsabnahme vor dem Betonieren
Honorar
Richtet sich nach anrechenbaren Kosten (i.d.R. Rohbaukosten) und Honorarzone (I–IV). EFH typisch: Honorarzone II–III, ca. 8.000–18.000 € netto je nach Umfang.
Prüfpflicht
In Berlin und Brandenburg: Standsicherheitsnachweise für GK 4+5 durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure zu prüfen. Kosten Prüfingenieur: ca. 50–60 % des Planerhonorars.
Haftung
Tragwerksplaner haften 5 Jahre nach Abnahme (§ 634a BGB). Berufshaftpflicht mind. 1,5 Mio. € Deckungssumme erforderlich.

