Teilungserklärung beim Wohnungseigentum
Grundlagen für Eigentumswohnungen und Doppelhäuser
Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jedes Wohnungseigentumsgebäudes. Sie teilt ein Grundstück in Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte auf.
Rechtsgrundlage
§ 8 WEG i.d.F. WEMoG (01.12.2020). Notarielle Beurkundung durch Grundstückseigentümer + Aufteilungsplan → Eintragung Grundbuchamt → eigenständige Wohnungsgrundbücher.
Inhalt
Beschreibung der Sondereigentumseinheiten, Miteigentumsanteile (MEA) als Bruchteile, Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade), Sondernutzungsrechte (Gärten, Stellplätze), Gemeinschaftsordnung (GO).
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Baubehörde bestätigt, dass jede Einheit eigenständig abgeschlossen und zugänglich ist. Voraussetzung für Eintragung im Grundbuch.
Praxisfallen
BGH-Grundsatz: Was nicht eindeutig als Sondereigentum bezeichnet ist, ist Gemeinschaftseigentum. Fehlerhafte Teilungserklärungen sind schwer zu ändern – alle Eigentümer müssen zustimmen. Altlasten in der GO (Kostenverteilung) binden künftige Eigentümer.
Änderung
Seit WEMoG 2020 in vielen Fällen mit einfacher Mehrheit der WEG-Versammlung möglich (§ 20 WEG). Grundlegende Änderungen: weiterhin Einstimmigkeit + notarielle Beurkundung.

