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WEGGrundbuchRecht

Teilungserklärung beim Wohnungseigentum

Grundlagen für Eigentumswohnungen und Doppelhäuser

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter erstellt Aufteilungspläne für Abgeschlossenheitsbescheinigungen und koordiniert Notar und Grundbuchamt.

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jedes Wohnungseigentumsgebäudes. Sie teilt ein Grundstück in Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte auf.

Rechtsgrundlage

§ 8 WEG i.d.F. WEMoG (01.12.2020). Notarielle Beurkundung durch Grundstückseigentümer + Aufteilungsplan → Eintragung Grundbuchamt → eigenständige Wohnungsgrundbücher.

Inhalt

Beschreibung der Sondereigentumseinheiten, Miteigentumsanteile (MEA) als Bruchteile, Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade), Sondernutzungsrechte (Gärten, Stellplätze), Gemeinschaftsordnung (GO).

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Baubehörde bestätigt, dass jede Einheit eigenständig abgeschlossen und zugänglich ist. Voraussetzung für Eintragung im Grundbuch.

Praxisfallen

BGH-Grundsatz: Was nicht eindeutig als Sondereigentum bezeichnet ist, ist Gemeinschaftseigentum. Fehlerhafte Teilungserklärungen sind schwer zu ändern – alle Eigentümer müssen zustimmen. Altlasten in der GO (Kostenverteilung) binden künftige Eigentümer.

Änderung

Seit WEMoG 2020 in vielen Fällen mit einfacher Mehrheit der WEG-Versammlung möglich (§ 20 WEG). Grundlegende Änderungen: weiterhin Einstimmigkeit + notarielle Beurkundung.