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StatikEurocodesNorm

Statik und Tragwerksplanung

Standsicherheit und Bemessung im Wohnungsbau

Thorsten Richter, Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter koordiniert Tragwerksplaner und Prüfingenieure, alle Nachweise laufen zentral durch unser Büro.

Die Statik (Tragwerksplanung) ist Pflichtleistung nach HOAI und bildet die ingenieurtechnische Grundlage jedes Gebäudes. Ohne statischen Nachweis keine Baugenehmigung.

Normgrundlagen

Eurocodepalette (DIN EN 1990 bis 1999) mit nationalen Anhängen (NA): EC 0 (Grundlagen), EC 1 (Einwirkungen: Eigenlasten, Schnee, Wind), EC 2 (Beton), EC 3 (Stahl), EC 5 (Holz), EC 6 (Mauerwerk).

Lasten und Einwirkungen

Ständige Lasten (Eigengewicht, Ausbaulasten) + veränderliche Lasten (Nutzlasten nach EC 1: Wohnräume 2,0 kN/m², Treppen 3,0 kN/m²) + Schnee- und Windlasten → Bemessungslasten nach Teilsicherheitskonzept.

Gründung

Gründungsart (Streifenfundament, Bodenplatte, Pfahlgründung) hängt vom Baugrundgutachten (DIN EN 1997) ab. Mindestgründungstiefe: 80 cm unter GOK (frostfrei).

Baugenehmigungsstatik vs. Ausführungsstatik

Baugenehmigungsstatik: vereinfachte Nachweise für Behörde. Ausführungsstatik: detaillierte Berechnung mit Schal- und Bewehrungsplänen. Prüfingenieure kontrollieren bei prüfpflichtigen Gebäuden (je nach LBO ab GK 3 oder 4).

Haftung

Tragwerksplaner haften nach § 634a BGB (5 Jahre Gewährleistung). Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

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