Qualitätssicherung am Bau
Baubegleitung, Kontrollen und Dokumentation
Dreistufige Qualitätssicherung
Stufe 1 – Eigenüberwachung: Jeder Auftragnehmer ist für die Qualität seiner eigenen Leistung verantwortlich (§ 4 Nr. 3 VOB/B).
Stufe 2 – Fremdüberwachung: Der Architekt überwacht als Bauherrenvertreter die Ausführung (LP8 HOAI).
Stufe 3 – Unabhängige Baubegleitung: Sachverständige (TÜV, DEKRA, unabhängige Baugutachter) führen stichprobenartige Kontrollen durch.
Kritische Bauabschnitte
Besondere Aufmerksamkeit verdienen: Gründung und Abdichtung (unsichtbar nach Rohbau), Wärmedämmung und Dampfbremse (Schimmelrisiko bei Fehler), Fensteranschlüsse (Wärmebrücken, Luftdichtheit), Flachdachabdichtungen (Schadensrisiko hoch), Estrich (Feuchtigkeitsgehalt vor Bodenbelag).
Dokumentation
Fotodokumentation aller verdeckten Installationen (Leitungsführung, Abdichtungen, Rohbau) ist unverzichtbar. Im Streitfall ist sie der entscheidende Beweis. Planungsbüro Richter führt systematische Fotodokumentation als Standardleistung der Bauüberwachung.

