Photovoltaik (PV): Planung, Ertrag und Wirtschaftlichkeit beim Neubau
PV-Pflicht in Berlin seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind Neubauten in Berlin zur Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtet (§ 5 EWärmeG Bln). Mindestgröße: 30 % der Brutto-Dachfläche. Ausnahmen: technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit (definiert im Gesetz).
Dimensionierung
Faustregel: 1 kWp PV-Leistung pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Ein vierköpfiger Haushalt verbraucht ca. 4.000–5.000 kWh/Jahr (ohne Wärmepumpe). Mit Wärmepumpe und E-Auto: 8.000–15.000 kWh/Jahr. Empfohlene PV-Größe: 8–15 kWp. Kosten (schlüsselfertig): 1.200–1.800 €/kWp.
Eigenverbrauch optimieren
Stromspeicher (7–15 kWh Kapazität) erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von ca. 30 % (ohne Speicher) auf 60–80 %. Kosten: 800–1.200 €/kWh nutzbarer Kapazität. Amortisation: 10–15 Jahre je nach Strompreise. Smartes Energiemanagement (Wärmepumpe, Waschmaschine, Laden des E-Autos bei PV-Überschuss) erhöht den Eigenverbrauch ohne Speicherkosten.
Einspeisevergütung 2025
Die EEG-Einspeisevergütung liegt 2025 bei ca. 7–13 Cent/kWh (je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme). Eigenstromverbrauch ist wirtschaftlicher als Einspeisung (Vermeidung des Haushaltsstrompreises von ca. 30–35 Cent/kWh).

