Öffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verstehen
Zwei Säulen des öffentlichen Baurechts
Bauplanungsrecht (Bundesrecht, BauGB): Regelt, ob und was wo gebaut werden darf (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, §§ 34/35 BauGB). Beantwortet die Frage: Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?
Bauordnungsrecht (Landesrecht, BauO): Regelt, wie gebaut werden darf (Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Genehmigungsverfahren). Beantwortet die Frage: Ist das Vorhaben technisch und ordnungsrechtlich zulässig?
Genehmigungsverfahren Berlin
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO Bln) prüft nur noch das Planungsrecht – die Einhaltung des Bauordnungsrechts liegt in der Verantwortung des Architekten (Bauvorlageberechtigung). Das normale Genehmigungsverfahren (§ 65 BauO Bln) prüft auch bauordnungsrechtliche Fragen.
Bauaufsicht und Kontrolle
Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Sie kann Baueinstellungen anordnen, Abrissverfügungen erlassen und Bußgelder verhängen. Schwarzbauten verjähren unterschiedlich – in Berlin können illegal errichtete Gebäude auch Jahrzehnte später noch beanstandet werden.

