Objektplanung nach HOAI
Was der Architekt wirklich für Sie leistet
Leistungsbild Objektplanung Gebäude
Die HOAI definiert das Leistungsbild für die Objektplanung in Anlage 10. Zentrale Grundleistungen: Klären der Aufgabenstellung, Erarbeiten von Lösungsvorschlägen, Koordination der Fachplaner, Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung und Ausführungsplanung sowie Kostenkontrolle.
Besondere Leistungen
Besondere Leistungen (nicht im Grundhonorar enthalten, extra zu vereinbaren): Aufstellen eines Raumbuchs, Erstellen von Betriebsanleitungen, Durchführen von Voruntersuchungen, Planung von Spezialanlagen, Lebenszyklusbetrachtung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Koordination der Fachplaner
Der Objektplaner koordiniert Tragwerksplaner (Statik), TGA-Planer (Heizung/Sanitär/Elektro), Bauphysiker (Schallschutz, Wärmeschutz) und ggf. Freianlagenplaner. Diese Koordinationsleistung ist Kernaufgabe des Architekten und oft unterschätzt – Schnittstellenfehler kosten auf der Baustelle ein Vielfaches des Planungshonorars.

