Nutzfläche, Wohnfläche und BGF
Welche Fläche ist welche – und warum das wichtig ist
Wohnfläche (WoFlV)
Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der Maßstab im Miet- und Kaufrecht. Grundsatz: nur beheizte Räume ≥ 2 m Raumhöhe. Balkone, Terrassen und Loggien werden zu 25–50 % angerechnet. Kellerräume, Treppen, Heizräume zählen nicht. Klingt einfach – ist es nicht: falsch berechnete Wohnflächen führen zu Mietrechtsstreitigkeiten und Kaufpreisrückforderungen.
Brutto-Grundfläche (BGF)
Die BGF (nach DIN 277) ist die Summe aller Geschossflächen incl. Wandquerschnitte – der Fachbegriff der Architekten. Sie ist immer größer als die Wohnfläche (ca. 20–35 % mehr). Kosten werden oft in €/m² BGF angegeben – nicht in €/m² Wohnfläche.
Nutzfläche
Die Nutzfläche (NUF nach DIN 277) ist die tatsächlich nutzbare Fläche ohne Wandflächen und Erschließungsflächen. Relevant für Büro- und Gewerbebau. Im Wohnbau selten direkt verwendet.
Praktische Konsequenzen
Wenn ein Bauunternehmer „250 m² für 2.000 €/m²" anbietet – welche Flächendefinition liegt zugrunde? In €/m² BGF gerechnet wäre das günstiger als in €/m² Wohnfläche. Immer klären: welche Flächenbasis liegt dem Preis zugrunde.

