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Nutzfläche, Wohnfläche und BGF

Welche Fläche ist welche – und warum das wichtig ist

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter berechnet Nutzflächen nach DIN 277 – korrekt und nachvollziehbar.

Wohnfläche (WoFlV)

Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der Maßstab im Miet- und Kaufrecht. Grundsatz: nur beheizte Räume ≥ 2 m Raumhöhe. Balkone, Terrassen und Loggien werden zu 25–50 % angerechnet. Kellerräume, Treppen, Heizräume zählen nicht. Klingt einfach – ist es nicht: falsch berechnete Wohnflächen führen zu Mietrechtsstreitigkeiten und Kaufpreisrückforderungen.

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die BGF (nach DIN 277) ist die Summe aller Geschossflächen incl. Wandquerschnitte – der Fachbegriff der Architekten. Sie ist immer größer als die Wohnfläche (ca. 20–35 % mehr). Kosten werden oft in €/m² BGF angegeben – nicht in €/m² Wohnfläche.

Nutzfläche

Die Nutzfläche (NUF nach DIN 277) ist die tatsächlich nutzbare Fläche ohne Wandflächen und Erschließungsflächen. Relevant für Büro- und Gewerbebau. Im Wohnbau selten direkt verwendet.

Praktische Konsequenzen

Wenn ein Bauunternehmer „250 m² für 2.000 €/m²" anbietet – welche Flächendefinition liegt zugrunde? In €/m² BGF gerechnet wäre das günstiger als in €/m² Wohnfläche. Immer klären: welche Flächenbasis liegt dem Preis zugrunde.

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