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Luftdichtheit: Blower-Door-Test und was er wirklich messen

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter plant Luftdichtheitskonzepte und koordiniert den Blower-Door-Test vor Inbetriebnahme.

Was ist die Luftdichtheit?

Die Luftdichtheit beschreibt, wie gut die Gebäudehülle gegen unkontrollierten Luftaustausch abgedichtet ist. Undichtigkeiten entstehen an Leitungsdurchführungen, Fensteranschlüssen, Dachfußpunkten und Plattenstößen. Sie führen zu Wärmeverlusten und – bei Leckagen in der Dampfbremsebene – zu Tauwasserausfall und Schimmel.

Luftdichtheitsnachweis (n50-Wert)

Gemessen wird mit dem Blower-Door-Test (EN 13829): Ein Ventilator erzeugt 50 Pa Druckunterschied, der Volumenstrom wird gemessen. Ergebnis: n50-Wert (Luftwechselrate bei 50 Pa). GEG-Mindestanforderung: n50 ≤ 3,0 h⁻¹ (ohne Lüftungsanlage) oder 1,5 h⁻¹ (mit Lüftungsanlage). Passivhaus: ≤ 0,6 h⁻¹.

Wann testen?

Ein erster Test unmittelbar nach Fertigstellung der Luftdichtheitsebene (vor Verkleidung) erlaubt die Ortung und Behebung von Leckagen. Ein zweiter Test nach Fertigstellung ist der abschließende Nachweis für KfW und GEG.

Typische Leckagen

Steckdosen und Schalter in Außenwänden, Leitungsdurchführungen durch die Dampfbremsfolie, Anschlüsse der Dachfenster und Sparren, undichte Türzargen. Eine sorgfältige Ausführung der Luftdichtheitsebene durch geschulte Handwerker ist unerlässlich.

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