KfW-Förderung: BEG, Kredit 261 und alle aktuellen Programme
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Das BEG fasst alle KfW- und BAFA-Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude zusammen. Für Neubauten relevant: Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) mit zinsgünstigem Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €; dazu KfW 300 (Wohneigentum für Familien) und KfW 296 (Niedrigpreissegment). Tilgungszuschüsse gibt es im Neubau nicht mehr. Für Sanierungen: KfW 261 + BAFA-Einzelmaßnahmen.
Aktuelle Konditionen (Stand Juli 2026)
EH 40: Zins ab 0,60 % effektiv (10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung), Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit
EH 40 mit QNG-Siegel: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit
EH 55: Zins ab 1,00 % effektiv; befristete Förderstufe, im Juni 2026 verlängert bis längstens 31.12.2026, solange Bundesmittel reichen
Marktvergleich: Bauzinsen liegen Mitte 2026 bei etwa 3,5 bis 4,5 %, der Fördervorteil summiert sich über die Laufzeit auf mehrere zehntausend Euro
Programme können sich ändern – immer aktuell auf kfw.de prüfen.
Antragstellung
KfW-Kredit 261 muss über Ihre Hausbank beantragt werden (Durchleitungsprinzip) – vor Abschluss des Bauvertrags. Der Energieeffizienz-Experte (EE) muss die Planung bestätigen. Planungsbüro Richter übernimmt die Bestätigung als zugelassener Energieeffizienz-Experte.
Fehler bei der KfW-Beantragung
Häufige Fehler: Antrag nach Baubeginn gestellt (Förderbedingung: vor Baubeginn), falscher EH-Standard geplant, Nachweis nicht erbracht. Diese Fehler führen zum Verlust der Förderung.

