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RechtPlanungHOAI

HOAI – Honorarordnung für Architekten

Leistungsphasen, Honorar und was sich 2021 geändert hat

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter rechnet nach HOAI ab – transparent, nachvollziehbar und immer im Voraus besprochen.

Was ist die HOAI?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Bundesrechtsverordnung, die das Honorar für Planungsleistungen regelt. Sie gilt für Leistungen der Architektur, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Freianlagenplanung und Stadtplanung.

Änderung 2021: Kein verbindlicher Mindestsatz mehr

Der EuGH urteilte 2019, dass verbindliche Mindestsätze EU-rechtswidrig sind. Die HOAI 2021 enthält weiterhin Honorartabellen – diese gelten aber nur noch als Orientierung, nicht als verbindliche Mindest- oder Höchstsätze. Frei vereinbarte Honorare sind rechtlich zulässig. Praktisch: Qualifizierte Büros orientieren sich weiterhin an den HOAI-Tabellenpreisen.

Die neun Leistungsphasen

LP1 Grundlagenermittlung (3 %), LP2 Vorplanung (7 %), LP3 Entwurfsplanung (15 %), LP4 Genehmigungsplanung (3 %), LP5 Ausführungsplanung (25 %), LP6 Vorbereitung der Vergabe (10 %), LP7 Mitwirkung bei Vergabe (4 %), LP8 Objektüberwachung (32 %), LP9 Objektbetreuung (2 %).

Honorarberechnung Beispiel

Anrechenbare Kosten 500.000 €, Honorarzone III (Regelfall EFH), Mittelsatz: ca. 70.000–85.000 € für alle 9 LP. Für LP1–4 + LP8 (häufig beauftragter Umfang): ca. 40.000–55.000 €.