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RechtGrundstückFinanzierung

Grundbuch

Aufbau, Eintragungen und was Bauherren wissen müssen

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter empfiehlt vor jedem Grundstückskauf eine vollständige Grundbuchprüfung.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch besteht aus: Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Nutzungsart), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen: Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Wegerechte, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden).

Was prüfen vor dem Kauf?

Abt. II: Gibt es Wegerechte zugunsten Dritter? Leitungsrechte der Versorger? Pflanzenverbote? Nicht überbaubare Flächen? Vorkaufsrecht der Gemeinde? – Abt. III: Bestehen noch Grundschulden aus früheren Eigentümern? Diese müssen vor Übergabe gelöscht werden.

Auflassungsvormerkung

Nach Abschluss des Kaufvertrags, aber noch vor Zahlung des Kaufpreises, wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert Doppelverkäufe. Der Kaufpreis sollte erst nach Eintragung der Vormerkung gezahlt werden.

Grundbucheinsicht

Kaufinteressenten haben ein berechtigtes Interesse und können beim Amtsgericht Einsicht beantragen (ca. 10–20 € Gebühr). Online-Dienste (bspw. grundbuch.de) ermöglichen ebenfalls Auszüge.