Grundbuch
Aufbau, Eintragungen und was Bauherren wissen müssen
Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch besteht aus: Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Nutzungsart), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen: Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Wegerechte, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden).
Was prüfen vor dem Kauf?
Abt. II: Gibt es Wegerechte zugunsten Dritter? Leitungsrechte der Versorger? Pflanzenverbote? Nicht überbaubare Flächen? Vorkaufsrecht der Gemeinde? – Abt. III: Bestehen noch Grundschulden aus früheren Eigentümern? Diese müssen vor Übergabe gelöscht werden.
Auflassungsvormerkung
Nach Abschluss des Kaufvertrags, aber noch vor Zahlung des Kaufpreises, wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert Doppelverkäufe. Der Kaufpreis sollte erst nach Eintragung der Vormerkung gezahlt werden.
Grundbucheinsicht
Kaufinteressenten haben ein berechtigtes Interesse und können beim Amtsgericht Einsicht beantragen (ca. 10–20 € Gebühr). Online-Dienste (bspw. grundbuch.de) ermöglichen ebenfalls Auszüge.

