Energieausweis
Pflicht, Inhalt und was die Klassen bedeuten
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Baukonstruktion und Haustechnik – er ist für Neubauten und umfangreiche Sanierungen Pflicht. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre – nur für Bestandsgebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten zulässig.
Energieklassen A+ bis H
Die Skala reicht von A+ (< 30 kWh/(m²a), Primärenergiebedarf) bis H (> 250 kWh/(m²a)). Ein GEG-konformer Neubau erreicht mindestens Klasse B. Passivhäuser liegen in A bis A+. Ein typisches Altbaugebäude ohne Sanierung liegt bei D bis F.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Architekten, Ingenieure und andere qualifizierte Aussteller (Eintragung in Ausstellerdatenbank der dena). Planungsbüro Richter erstellt Energieausweise als Teil der Genehmigungsplanung (LP4 HOAI).
Rechtspflichten
Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld bis 15.000 € nach GEG).

