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PlanungHOAIKosten

Architekt beauftragen

Leistungsphasen, Kosten und worauf es ankommt

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter übernimmt alle Architektenleistungen nach HOAI – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Warum ein Architekt und kein Bauträger?

Der entscheidende Unterschied: Der Architekt vertritt ausschließlich Ihre Interessen, während der Bauträger Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Person ist. Ein unabhängiger Architekt plant nach Ihren Wünschen, überwacht die Ausführung neutral und erkennt Mängel, bevor sie teuer werden.

Die 9 Leistungsphasen der HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Architektenleistung in neun Phasen: Grundlagenermittlung (LP1), Vorplanung (LP2), Entwurfsplanung (LP3), Genehmigungsplanung (LP4), Ausführungsplanung (LP5), Vorbereitung der Vergabe (LP6), Mitwirkung bei der Vergabe (LP7), Objektüberwachung (LP8) und Objektbetreuung (LP9). Bauherren können einzelne Phasen gezielt beauftragen – die LP8 (Bauüberwachung) ist dabei besonders schützenswert.

Wie wird das Honorar berechnet?

Das Architektenhonorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten (ohne Grundstück), der Honorarzone (I–V, je nach Schwierigkeitsgrad) und dem vereinbarten Hundertsatz innerhalb der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Für ein Einfamilienhaus mit 500.000 € Baukosten in Honorarzone III liegen die Architektenkosten typischerweise bei 55.000–80.000 €, abhängig von den beauftragten Leistungsphasen.

Worauf achten beim Architektenvertrag?

Wichtig sind: klare Baukostengrenze mit Konsequenzen bei Überschreitung, Regelung zu Änderungswünschen (Nachtragsrecht), Kündigungsregelungen mit anteiligem Honorar und ein Haftungsrahmen. Nutzen Sie niemals mündliche Beauftragungen. Planungsbüro Richter begleitet Bauherren auch bei der Auswahl und Vertragsgestaltung mit externen Architekten.