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ZwangsversteigerungRechtKauf

Zwangsversteigerung von Immobilien

Ablauf, Risiken und Chancen für Käufer

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter bewertet Zwangsversteigerungs-Objekte auf Sanierungsaufwand und Realpotenzial – bevor Sie bieten.

Zwangsversteigerungen bieten Chancen auf günstige Immobilienkäufe, bergen aber erhebliche Risiken. Wer die Regeln kennt, kann gezielt profitieren.

Ablauf

Antrag auf Zwangsversteigerung durch Gläubiger beim Amtsgericht. Gutachten über Verkehrswert. Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht (Amtsgericht, Websites wie zvg-portal.de). Bieter müssen 10 % des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung mitbringen (Bankbürgschaft oder Bundesbankschecks – kein Bargeld!). Höchstbietender erhält Zuschlag. Kaufpreiszahlung innerhalb gesetzter Frist (meist 6–8 Wochen).

5/10-Regelung

Gebot unter 50 % des Verkehrswertes: Gericht darf keinen Zuschlag erteilen. Gebot unter 70 %: Berechtigte können Versagung beantragen. Faktisch: Interessante Immobilien werden selten unter 70–80 % des Gutachtenwertes zugeschlagen.

Risiken

Keine Besichtigung möglich (oft). Mängel unbekannt – keine Gewährleistung, kein Rücktrittsrecht. Mieter bleiben: bestehende Mietverhältnisse gehen auf Erwerber über. Rückstände (Hausgeld WEG): letzten 2 Jahre Hausgeld-Rückstände gehen auf Erwerber über (§ 156 ZVG). Versteckte Grundschulden: vollständigen Grundbuchauszug vor Termin besorgen.

Chancen

In Ausnahmefällen 20–30 % unter Marktwert möglich. Interessant für erfahrene Investoren mit Sanierungskompetenz. Geringe Konkurrenz bei schlechten Immobilien in weniger gefragten Lagen.