WEG – Wohnungseigentumsgesetz
Rechte und Pflichten im Wohnungseigentum
Das WEG regelt das Zusammenleben und die Verwaltung in Wohnungseigentumsanlagen. Die Reform 2020 (WEMoG) hat das Recht erheblich modernisiert.
Grundprinzipien
Wohnungseigentum = Sondereigentum (Wohnung) + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaftseigentum: Grundstück, Treppenhaus, Dach, Fassade, tragende Wände, Leitungen in Gemeinschaftsbereichen. Verwaltung durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Rechtsperson seit 2020.
Eigentümerversammlung
Mindestens 1× jährlich. Beschlüsse nach Kopfmehrheit (jede Einheit = 1 Stimme, außer anderes in TE vereinbart). Protokoll ist Pflicht und bindend für alle Eigentümer und Sondernachfolger. Anfechtungsfrist: 1 Monat nach Beschluss (§ 45 WEG).
WEMoG 2020 – wichtige Änderungen
Erleichterte Beschlussmöglichkeiten für: E-Ladesäulen (§ 20 WEG – jeder Eigentümer kann verlangen!), Barrierefreiheitsmaßnahmen, schnelles Internet, Einbruchschutz, PV-Anlagen. Verwalter kann mit einfacher Mehrheit abberufen werden. GdWE ist nun rechtsfähig (klagen und verklagt werden).
Hausgeld und Instandhaltungsrücklage
Monatliche Zahlung je Eigentümer für laufende Kosten und Rücklage. Rücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG: angemessene Instandhaltungsrücklage (Richtwert: 1 % des Gebäudewertes/Jahr). Zu niedrige Rücklage → Sonderumlagen bei Großreparaturen.
Sondernutzungsrecht vs. Sondereigentum
Sondernutzungsrecht (SNR) an Garten/Stellplatz ist kein Eigentum – nur Nutzungsrecht, das veräußert werden kann wenn in TE so vorgesehen. Sondereigentum an Stellplätzen möglich seit BGH-Rechtsprechungsänderung 2019.

