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VergabeVOBAusschreibung

Vergabe von Bauleistungen

Einzelvergabe, Generalunternehmer und VOB

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter erstellt alle LVs und führt die Vergabe durch – transparent, rechtssicher, kostensparend.

Die Vergabe von Bauleistungen entscheidet über Qualität, Preis und rechtliche Absicherung des Bauvorhabens. Ein strukturierter Vergabeprozess spart im Durchschnitt 10–20 % gegenüber Direktbeauftragung.

Vergabearten

Öffentliche Ausschreibung: Pflicht für öffentliche Auftraggeber ab definierten Schwellenwerten (EU-Vergaberecht). Beschränkte Ausschreibung: Ausgewählte Bieter, typisch für private Bauherren. Freihändige Vergabe: Direktbeauftragung, zulässig bei kleinen Auftragswerten oder Spezialleistungen.

Leistungsverzeichnis (LV)

Grundlage jeder Ausschreibung. Enthält: Gewerkebezeichnung, Positionen mit OZ-Nummer, Menge, Einheit, Leistungsbeschreibung. Format nach GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen). Eindeutige LV-Positionen vermeiden Nachträge – das wichtigste Instrument des Bauherrn.

Bietergespräch und Angebotsprüfung

Angebote prüfen auf: Vollständigkeit, Einheitspreise (Ausreißer nach oben und unten!), Nebenangebote, Referenzen, Versicherungsnachweis. Ungewöhnlich niedrige Angebote sind Warnsignal: Mischkalkulation, spätere Nachträge oder Insolvenzrisiko.

Vertragsabschluss

VOB/B oder BGB-Werkvertrag. VOB/B nur wirksam, wenn vollständig einbezogen (§ 305 BGB). Wichtige Vertragsklauseln: Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B), Abschlagszahlungsplan nach § 16 VOB/B, Sicherheitseinbehalt 5 % (§ 17 VOB/B), Gewährleistungsbürgschaft.

Nachtragsprävention

Nachträge entstehen durch: unvollständige LVs, Planungsänderungen, unvorhergesehene Baugrundbedingungen. Jeder Nachtrag muss schriftlich vor Ausführung genehmigt werden. Mündliche Zusagen sind wertlos – § 2 Abs. 6 VOB/B verlangt schriftliche Vereinbarung.