Steuern beim Hausbau
Steuerliche Aspekte für private Bauherren
Eigenheimbau hat vielfältige steuerliche Dimensionen. Wer die relevanten Regelungen kennt, kann tausende Euro sparen.
Grunderwerbsteuer (GrEStG)
Fällig beim Grundstückskauf. Steuersätze 2025: Bayern/Sachsen 3,5 %, Berlin 6,0 %, Brandenburg 6,5 %. Achtung „einheitliches Vertragswerk": Kauft man Grundstück und Haus vom gleichen Anbieter, wird auch der Hauspreis einbezogen. Übertragungen zwischen Ehegatten und in gerader Linie steuerfrei (§ 3 GrEStG).
Eigenheimzulage
Seit 2000 abgeschafft. Keine direkte Nachfolgeregelung für selbstgenutztes Wohneigentum. Handwerkerleistungen am Bestand (nicht Neubau): 20 % der Lohnkosten absetzbar, max. 1.200 €/Jahr (§ 35a EStG).
Vermietung – Abschreibung
Bei Vermietung: Herstellungskosten über 50 Jahre linear abschreibbar (AfA 2 %). Neubauten ab 2023: degressive AfA 5 % optional (§ 7 Abs. 5a EStG). Zinsen und Werbungskosten sofort abziehbar.
Schenkung und Erbschaft
Kinder können alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten (§ 16 ErbStG). Frühzeitige Grundstücksschenkung kann Grunderwerbsteuer sparen.
Photovoltaik
PV-Anlagen auf Wohngebäuden: 0 % MwSt. seit 01.01.2023 (§ 12 Abs. 3 UStG) – Nettopreis = Bruttopreis.

