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EinbruchschutzRC-KlassenBrandschutz

Sicherheitseinrichtungen im Eigenheim

Einbruchschutz, Brandmelder und Überwachung

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter integriert Sicherheitskonzepte in die Elektro- und Haustechnikplanung.

Sicherheitseinrichtungen schützen Leib, Leben und Sachwerte. Einige sind gesetzlich vorgeschrieben, andere dringend empfehlenswert – und viele lassen sich beim Neubau kostengünstig integrieren.

Rauchmelderpflicht

In allen 16 Bundesländern Pflicht in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (z.B. § 48 BauO Bln). Anforderung: DIN EN 14604. Empfehlung: 10-Jahres-Batterie, vernetzte Geräte, Kombination mit CO-Warnern bei Feuerstätten.

Einbruchschutz (DIN EN 1627)

Widerstandsklassen: RC 1 (Körperkraft), RC 2 (Werkzeug – Mindestempfehlung Erdgeschoss), RC 3 (Brechstange). Zertifizierung gilt nur für das System (Rahmen + Beschlag + Verglasung + Einbau). RC 2 für alle EG-Fenster und Türen empfohlen.

Einbruchmeldeanlage (EMA)

Nach VdS 2311 / DIN VDE 0833-3: Bewegungsmelder (PIR), Öffnungsmelder, Glasbruchmelder, Außensirene, optional Aufschaltung auf Notruf-Serviceleitstelle (NSL). Förderfähig: KfW-Programm 455-B bis 1.500 €.

Blitzschutz

Äußerer Blitzschutz nach DIN EN 62305 für Wohngebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert bei PV-Anlagen und exponierten Lagen. Innerer Blitzschutz (Überspannungsschutz Verteiler) nach DIN VDE 0100-534 Pflicht.