Regenwassermanagement
Versickerung, Zisterne und gesetzliche Pflichten
Gesetzliche Grundlagen
Die Einleitung von Regenwasser in das Schmutzwassernetz ist in vielen Gemeinden unzulässig oder kostenpflichtig. Das Berliner Wassergesetz (BWG) und die Entwässerungssatzungen der Gemeinden können zur Regenwasserversickerung auf dem Grundstück verpflichten, wenn die Versickerungsfähigkeit des Bodens es erlaubt (kf-Wert > 10⁻⁶ m/s).
Versickerungsanlagen
Muldenversickerung: Flache Mulde im Garten, natürlich versickernd, günstig, großflächig
Rigole: Unterirdischer Kieskörper oder Kunststoffblock-System, kompakt, ideal für kleine Grundstücke
Schacht: Senkrechter Versickerungsschacht, gut bei tiefliegendem kf-Horizont
Regenwasserzisterne
Eine Zisterne (3.000–10.000 Liter Fassungsvermögen) speichert Dachabwasser für Gartenbewässerung, WC-Spülung und Waschmaschine. Einsparung: ca. 30–50 % des Trinkwasserverbrauchs. Investition: 3.000–8.000 € inkl. Einbau und Druckerhöhung. In Berlin werden Zisternen teils mit Bezirkszuschüssen gefördert.

