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TechnikUmweltPlanung

Regenwassermanagement

Versickerung, Zisterne und gesetzliche Pflichten

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter plant Regenwasserkonzepte nach den Anforderungen der Entwässerungssatzung.

Gesetzliche Grundlagen

Die Einleitung von Regenwasser in das Schmutzwassernetz ist in vielen Gemeinden unzulässig oder kostenpflichtig. Das Berliner Wassergesetz (BWG) und die Entwässerungssatzungen der Gemeinden können zur Regenwasserversickerung auf dem Grundstück verpflichten, wenn die Versickerungsfähigkeit des Bodens es erlaubt (kf-Wert > 10⁻⁶ m/s).

Versickerungsanlagen

Muldenversickerung: Flache Mulde im Garten, natürlich versickernd, günstig, großflächig
Rigole: Unterirdischer Kieskörper oder Kunststoffblock-System, kompakt, ideal für kleine Grundstücke
Schacht: Senkrechter Versickerungsschacht, gut bei tiefliegendem kf-Horizont

Regenwasserzisterne

Eine Zisterne (3.000–10.000 Liter Fassungsvermögen) speichert Dachabwasser für Gartenbewässerung, WC-Spülung und Waschmaschine. Einsparung: ca. 30–50 % des Trinkwasserverbrauchs. Investition: 3.000–8.000 € inkl. Einbau und Druckerhöhung. In Berlin werden Zisternen teils mit Bezirkszuschüssen gefördert.