Objektüberwachung (Bauüberwachung)
LP8 HOAI – die wichtigste Architektenleistung auf der Baustelle
Was macht die Objektüberwachung?
Die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 der HOAI) umfasst: Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis; Koordination der Gewerke; Führen des Bautagesbuches; Aufmaß und Rechnungsprüfung; Mängelprotokoll und Abnahme; Kostenkontrolle.
Was sie nicht macht
Die Bauüberwachung ist keine Vollzeitkontrolle jedes Handgriffs. Sie prüft stichprobenartig und bei kritischen Bauabschnitten. Ständige Anwesenheit ist nicht Bestandteil der Grundleistung – sie kann als besondere Leistung vereinbart werden.
Warum LP8 nicht einsparen?
Bauherren, die LP8 einsparen, übernehmen die Verantwortung selbst. Fehler in Abdichtungen, Wärmebrücken, falschen Materialien und Schnittstellenproblemen kosten oft das Zehnfache des eingesparten Honorars. Planungsbüro Richter führt alle Projekte mit eigener Bauüberwachung durch – das ist unser Standard.

