Immobilienmakler beim Grundstückskauf
Maklerrecht, Provision und Alternativen
Beim Grundstücks- und Immobilienkauf sind Makler häufig involviert. Seit 2020 gilt das reformierte Maklerrecht – Käufer und Verkäufer teilen die Provision.
Maklerrecht seit 23.12.2020
§ 656c BGB (Wohnimmobilien): Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision – der andere Teil zahlt maximal die gleiche Summe. Typisch: 3 % + MwSt. von Käufer UND Verkäufer = gesamt 7,14 % inkl. MwSt. Vorher: oft 6–7 % allein vom Käufer.
Maklervertrag
Nur schriftlich (Textform) wirksam für Wohnimmobilien (§ 656a BGB). Inhalt: Leistungsbeschreibung, Provisionshöhe, Kausalität (Nachweis oder Vermittlung). Ohne Vertragsabschluss keine Provisionspflicht.
Qualifikation
Gewerbezulassung nach § 34c GewO. Seit 2021: Pflicht zur Weiterbildung (20 Stunden in 3 Jahren, Immobilienverband IVD). Kein gesetzlich geschützter Berufsabschluss – Qualität variiert erheblich. Mitgliedschaft in IVD oder RDM als Qualitätsindikator.
Wann Makler sinnvoll?
Für Grundstückssuche: Makler kennen Off-Market-Objekte (nicht öffentlich inseriert). Für Bewertung: Lokale Marktkenntnis. Für Verkauf: Professionelles Marketing. Für Käufer bei Neubauprojekten: Oft direkt vom Bauträger, kein Makler nötig.
Selbst suchen
Alternativ: Direktanfragen bei Kommunen (Grundstücksverkäufe), Gutachterausschuss (Zwangsversteigerungen), Nachbarschaftsanfragen, Erbbaurechtsverzeichnisse, eigenes Suchinserat.

