Grundstückskauf
Bewertung, Verhandlung und rechtliche Fallstricke
Bewertungskriterien
Lage (Makrolage: Stadtbezirk, Infrastruktur; Mikrolage: Hangneigung, Ausrichtung, Lärm), baurechtliche Möglichkeiten (B-Plan, GRZ, GFZ), Erschließungsstand, Bodenverhältnisse, Altlasten, Grundbuchbelastungen (Dienstbarkeiten, Hypotheken, Wegerechte) und Versorgungsleitungen auf dem Grundstück.
Wertermittlung
Bodenrichtwerte (BORIS-D) geben einen ersten Anhaltspunkt. Ein Gutachter kann den Verkehrswert nach ImmoWertV ermitteln. In Boomlagen weichen Marktpreise erheblich von Bodenrichtwerten ab – aber Bodenrichtwerte schützen vor Überzahlungen in schwächeren Lagen.
Notarielle Abwicklung
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Wichtige Vertragspunkte: Übergabezeitpunkt, Haftung für Altlasten und Mängel, Rücktrittsrecht bei Versagung der Baugenehmigung, Auflassungsvormerkung als Sicherung für den Käufer.
Grunderwerbsteuer und Nebenkosten
Berlin: 6 % GrESt, Brandenburg: 6,5 %. Notar: ca. 1–1,5 % des Kaufpreises. Grundbuch: ca. 0,5 %. Makler: ggf. 3,57 % (hälftig nach aktueller Regelung). Zusammen 8–12 % Nebenkosten – nicht finanzierbar über Bankdarlehen, aus Eigenkapital zu zahlen.

