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EnergieBaurechtGEG

GEG – Gebäudeenergiegesetz

Was gilt seit 2023 und was kommt auf Bauherren zu?

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter plant alle Neubauten GEG-konform und nutzt Fördermöglichkeiten optimal aus.

Was regelt das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereint EnEV, EEWärmeG und EnEG. Es legt Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz (U-Werte der Bauteile), die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung) und den Primärenergiebedarf (berechnet nach DIN V 18599) fest.

Neubauten seit 2023

Neubauten müssen mindestens EH 55 entsprechen: Der Jahresprimärenergiebedarf darf max. 55 % eines definierten Referenzgebäudes betragen. Ab 2025 gilt die 65-%-EE-Pflicht: mindestens 65 % der Wärme muss aus erneuerbaren Quellen stammen (Wärmepumpe, Solarthermie, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen).

Nachweispflichten

Der energetische Nachweis nach DIN V 18599 muss mit dem Bauantrag eingereicht werden. Ein Energieberater (zugelassen nach GEG § 88) oder Architekt erstellt diesen Nachweis. Planungsbüro Richter erbringt alle GEG-Nachweise aus einer Hand.

Bestandsgebäude

Bei Heizungstausch im Bestand gilt ab 2024/2025 die 65-%-EE-Pflicht schrittweise (Umsetzungsfristen nach Gemeindetyp). Ausnahmen gelten für Gebäude unter 200 m² Nutzfläche (Eigentümer bewohnt selbst) und technische Unmöglichkeit.