Energieeffizienz
KfW-Klassen, GEG und was wirklich Kosten spart
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023
Das GEG (seit 2020, novelliert 2023) regelt den energetischen Mindeststandard für Neubauten und Sanierungen. Neubauten müssen seit 2023 mindestens den KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH 55) erfüllen. Ab 2025 gilt für Neubauten im Bestand die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch.
KfW-Effizienzhauskassen
Die KfW-Skala reicht von EH 40 (besonders effizient) bis EH 55 (Mindestanforderung). Der Jahresprimärenergiebedarf eines EH 40 liegt bei max. 40 % des berechneten Referenzgebäudes. EH 40 Plus verlangt zusätzlich einen Stromerzeugungsanteil durch PV.
Wirtschaftlichkeit verschiedener Standards
Die Mehrkosten von EH 55 zu EH 40 betragen ca. 5.000–15.000 € (bessere Dämmung, dichtere Hülle, kontrollierte Lüftung). Die KfW-Förderung (Zuschüsse oder günstige Kredite) kann diese Mehrkosten vollständig kompensieren. Planungsbüro Richter kalkuliert für jeden Bauherren den optimalen Effizienzstandard auf Basis von Amortisationsrechnung.
Energieausweis
Der Energieausweis ist für Neubauten Pflicht und muss nach Fertigstellung ausgestellt werden. Er gibt den Primär- und Endenergiebedarf an und klassifiziert das Gebäude in Energieklassen A+ bis H.

