Was ist ein Doppelhaus?
Ein Doppelhaus besteht aus zwei baulich verbundenen, aber eigentumsrechtlich getrennten Haushälften, die eine gemeinsame Trennwand teilen. Es steht auf zwei separaten Grundstücken oder einem geteilten Grundstück mit Realteilung oder Teileigentum nach WEG.
Wirtschaftliche Vorteile
Gemeinsame Trennwand spart ca. 8–12 % der Rohbaukosten. Kürzere Grundstücksbreite (ab 6–7 m je Seite möglich) erschließt günstigere Grundstücke. Oft geringere Erschließungskosten. Manche Bebauungspläne schreiben Doppelhäuser vor.
Rechtliche Besonderheiten
Ohne schriftliche Nachbarschaftsvereinbarung drohen Konflikte: Wer zahlt für Instandhaltung der Trennwand, des gemeinsamen Daches, der Gemeinschaftseinfahrt? Was passiert, wenn eine Seite umbaut oder aufstockt? Ein Doppelhaus-Nachbarschaftsvertrag regelt diese Fragen verbindlich und sollte vor dem Bau notariell abgeschlossen werden.
Bauphysik der Trennwand
Die Trennwand muss erhöhte Schallschutzanforderungen erfüllen (DIN 4109: mind. 57 dB Luftschalldämmmaß). Zusätzlich ist ein Brandschutzstreifen (Brandwand REI 90) erforderlich. Planungsbüro Richter plant Doppelhäuser so, dass Schall- und Brandschutz von Anfang an baulich gelöst werden.

