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BaurechtDenkmalFörderung

Denkmalschutz

Bauen im Denkmal – Chancen, Pflichten und Förderungen

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter koordiniert Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde und plant bestandsgerecht.

Was ist ein Baudenkmal?

Ein Baudenkmal ist ein Gebäude oder eine Anlage von besonderem historischem, künstlerischem, wissenschaftlichem oder städtebaulichem Wert. In Berlin werden Denkmale im Landesdenkmalamt erfasst (Denkmaldatenbank BERLIN). Die Eintragung ist Grundlage für alle baurechtlichen Pflichten und Förderungen.

Genehmigungspflichten

Jede Maßnahme am Denkmal – Sanierung, Änderung, Modernisierung, Erweiterung – bedarf der denkmalrechtlichen Genehmigung (§ 11 DSchG Bln). Das schließt Fensteraustausch, Fassadenveränderungen und selbst Dacheindeckungen ein. Eigenmächtige Maßnahmen sind Ordnungswidrigkeiten und können rückgängig gemacht werden müssen.

Steuerliche Vorteile (§ 7i/10f EStG)

Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden können nach §§ 7i/10f EStG erhöht abgeschrieben werden: Vermieter 9 % über 8 Jahre + 7 % über 4 Jahre (= 100 %); Eigennutzer 9 % über 10 Jahre. Bei Spitzensteuersatz sind 40–50 % der Sanierungskosten staatlich finanziert. Voraussetzung: Abstimmung mit dem Denkmalamt VOR Baubeginn.

Förderungen

KfW-Kredit 261 (Bundesförderung Effiziente Gebäude) ist auch für Denkmale zugänglich, wenn ein Effizienzhaus-Denkmal-Standard erreicht wird. Zusätzlich gibt es Landes- und Bezirkszuschüsse (z. B. Berliner Denkmalförderprogramm).