Brandschutz
Normen, Anforderungen und häufige Schwachstellen
Grundanforderungen im Einfamilienhausbau
Das Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen) definiert Mindestanforderungen für Einfamilienhäuser: tragende Wände und Decken in mindestens Feuerwiderstandsklasse F30 (30 Minuten feuerwiderstandsfähig), notwendige Treppenräume und Rettungswege, Abstandsflächen als passiver Brandschutz sowie besondere Anforderungen an Unterkellerungen.
Baustoffe und Feuerwiderstandsklassen
Baustoffe werden nach DIN 4102 bzw. EN 13501 in Klassen eingeteilt: A1/A2 (nicht brennbar), B1 (schwerentflammbar), B2 (normalentflammbar), B3 (leichtentflammbar – nicht zugelassen). Tragwerke müssen mindestens F30-B (feuerbeständig aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen) entsprechen.
Haustechnische Brandschutzmaßnahmen
Rauchwarnmelder sind in Berlin Pflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen (§ 48 BauO Bln). Lüftungsanlagen müssen Brandschutzklappen erhalten, Elektroinstallationen fachgerecht ausgeführt werden. Kamine und Feuerstätten bedürfen der Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Holzbau und Brandschutz
Moderne Holzbauweisen erfüllen alle Brandschutzanforderungen. Brettschichtholz-Konstruktionen sind durch ihre Abbrandrate (ca. 0,7 mm/min) sogar berechenbar – die Restquerschnitte tragen trotz Abbrand die Lasten. Planungsbüro Richter begleitet auch Holzbauvorhaben im Brandschutzkonzept.

