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BaurechtPlanungStadtentwicklung

Bebauungsplan

Was darf wo und wie gebaut werden?

Thorsten Richter – Inhaber Planungsbüro Richter Berlin, Hausbau-Experte
Thorsten Richter
Dipl.-Betriebswirt · Planungsbüro Richter, Berlin
Planungsbüro Richter analysiert Bebauungspläne vor dem Grundstückskauf und prüft das Baurecht.

Was regelt der Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde (§ 8 BauGB). Er legt für jedes Grundstück fest: Art der baulichen Nutzung (WA, WR, MI, GE usw.), Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschosszahl), Bauweise (offen, geschlossen), Baugrenzen und Baulinien sowie besondere Anforderungen (Dachform, Firstrichtung, Materialien).

Wichtige Kennzahlen verstehen

GRZ (Grundflächenzahl): Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 bedeutet: 40 % der Grundstücksfläche. Inklusive Nebenanlagen gilt oft GRZ × 1,5 als Obergrenzen.
GFZ (Geschossflächenzahl): Verhältnis der gesamten Geschossflächen zur Grundstücksfläche.
Vollgeschosse: Nur Etagen ab einer Mindestraumhöhe zählen als Vollgeschoss – relevant für Dachgeschossausbauten.

Was, wenn kein B-Plan existiert?

Ohne B-Plan gilt § 34 BauGB (Innenbereich): Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen – Maßstab ist die faktische Bebauung der Umgebung. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind nur privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, erneuerbare Energien) regelhaft zulässig.

B-Plan einsehen

In Berlin sind alle Bebauungspläne online im FIS-Broker (Fachinformationssystem Stadtplanung) einsehbar. Planungsbüro Richter analysiert für jeden Bauherrn die baurechtliche Ausgangssituation bereits vor Grundstückskauf.