Baugenehmigung
Verfahren, Fristen und häufige Fehler
Was ist die Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, mit dem das geplante Bauvorhaben hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft und genehmigt wird. In Berlin ist das die Bauaufsicht des jeweiligen Bezirksamts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Bauantrag umfasst in der Regel: Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100, Lageplan (amtlicher Lageplan des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs), Baubeschreibung, Nachweise zum Schallschutz, Wärmeschutz (Energieausweis nach GEG), Brandschutz sowie ggf. statische Unterlagen. Je nach Vorhaben kommen weitere Nachweise hinzu (Abstandsflächenberechnungen, Entwässerungspläne).
Dauer und Fristen
In Berlin beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist für vollständige Anträge 3 Monate (§ 71 BauO Bln). In der Praxis dauert es häufig 4–8 Monate. Unvollständige Anträge werden zurückgegeben – jede Nachforderung kostet Wochen. Planungsbüro Richter prüft Bauanträge vor Einreichung auf Vollständigkeit und koordiniert mit der Behörde.
Genehmigungsfreiheit – ein Irrtum mit Folgen
Nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig: Kleine Nebengebäude, Wintergärten und Carports können genehmigungsfrei sein (§ 62 BauO Bln). Aber: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Alle baurechtlichen Vorschriften müssen auch ohne Genehmigung eingehalten werden. Verstöße können zu Rückbauanordnungen führen.
Vorbescheid als Strategie
Vor dem eigentlichen Bauantrag kann ein Bauvorbescheid beantragt werden, der einzelne planungsrechtliche Fragen klärt. Das spart Kosten bei unsicherer Grundstückssituation und schafft Rechtssicherheit für den Grundstückskauf.

